Quadrocopter mit Kamera – Top 3 Modelle
Quadrocopter erfreuen sich bei Verbrauchern zunehmend größter Beliebtheit. Das mussten auch schon Kanzlerin Merkel und Minister de Maizière bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden erfahren. Dort kam ein kleines und unbemanntes Fluggerät ganz nah an die Rednerbühne heran. Aus dem Blickwinkel der Sicherheitsleute handelt es sich hierbei wohl um ein Albtraum-Szenario. Was reizt die Menschen an einem Quadrocopter? Was sind Ihre Möglichkeiten?
Top 3 Quadrocopter mit Kamera
Modell | Syma X5C | UDI U818A | Hubsan X4 H107C |
Kamera | Ja | Ja | Ja |
Reichweite | 80 Meter | 40 Meter | 100 Meter |
Flugzeit | 10 Minuten | 9 Minuten | 8 Minuten |
Ladezeit | 60 Minuten | 120 Minuten | 30 Minuten |
Maße | 31 x 31 x 8 cm | 33 x 33 x 6 cm | 6.9 x 6.9 x 2.5 cm |
Gewicht | 92 g | 100 g | 50 g |
Das kann ein Quadrocopter mit Kamera
Ein Quadrocopter besitzt vier Rotoren oder Propeller, die als Antrieb dienen. Das Gerät kann in die Luft aufsteigen und wird per Fernbedienung gesteuert. Dabei ist der Funktionsumfang meist recht unterschiedlich. Mögliche Reichweite und Funktionsbesonderheiten wie spezielle Loopings gehen meist mit einem höheren Preis einher. Ein exklusives Flugobjekt stellt ein Quadrocopter mit Kamera dar. Dieses Gerät zeichnet in kurzen Abständen Fotos auf. Auch Filmaufnahmen sind möglich. Dabei gibt es große Unterschiede bei der Qualität. Ein Quadrocopter mit Kamera sollte stets über eine hohe Stabilität verfügen. Das gilt auch für die Kamera oder das Videoaufnahmegerät. Stürzt er ab oder landet ungünstig, ist nicht nur oft das Fluggerät hin, sondern auch die Aufzeichnungstechnik. Einfache Modelle sind schon ab 20 Euro im Handel erhältlich.
Reflektieren Sie immer die Risiken und sichern Sie sich ab
Neben der Zerstörung des eigenen Flugobjekts können auch andere Risiken entstehen. Beschädigt der Quadrocopter mit Kamera beispielsweise ein Auto, kann es richtig teuer werden. Dabei sollten Sie als Nutzer neben dem Spaß auch immer die Gefahren durch eine Nutzung im Blick haben. Seit dem Jahr 2005 ist eine Haftpflichtversicherung in Deutschland verpflichtend vorgesehen. Vielfach reicht der Schutz einer bestehenden Privathaftpflichtpolice aus. Nutzer sollten gezielt ihre Versicherung ansprechen und sich über die Deckung informieren. Besteht kein Schutz, ist der Abschluss einer zusätzlichen Police möglich. Ab etwa 50 Euro je Jahr erhalten Sie als Erwachsener eine umfangreiche Deckung.
Die Rechte von anderen Personen
Ein Quadrocopter mit Kamera ermöglicht beispielsweise, tiefe Einblicke in das Grundstück und Privatleben des Nachbarn zu nehmen. Auch werden beim Überfliegen nicht selten Bildaufnahmen von Personen gemacht. Hier stellt sich die Frage, inwiefern das rein juristisch gesehen erlaubt ist. Der Aspekt wird dadurch umso drängender, weil viele Personen über Internet ihre Aufnahmen teilen möchten. Dürfen Sie als Nutzer einer solchen Drohne alle Bilder und Videos ungefiltert veröffentlichen? Die rechtliche Antwort lautet: Nur mit Einverständnis der betroffenen Personen sind Aufnahmen und Veröffentlichungen möglich. Eine einzige Ausnahme ist denkbar: Fliegt der Quadrocopter über Menschen und Grundstücke hinweg und sind diese nicht eindeutig zu identifizieren, liegt keine Verletzung der Privatsphäre vor. Wer hingegen vorsätzlich das Grundstück und das Leben des Nachbarn ausspionieren möchte, kann sich sogar strafbar machen.
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